AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2026
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Offerten/ Auftragsbestätigungen von blue eyes marketing gmbh, CH 6006 Luzern (im Folgenden: BEM). Sie gelten, soweit in der Offerte/Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wird. Mit der Annahme einer Offerte der blue eyes marketing gmbh akzeptiert der Auftraggeber diese AGB als Teil des Vertrages.
1. Offerte / Leistungen / Leistungserbringung
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Die Offerte/Auftragsbestätigung dient als Grundlage für denAuftragsgegenstand und bestimmt das Leistungsverzeichnis seitens BEM.
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Die Offertstellung basiert auf einem detaillierten Briefing durch denAuftraggeber mit präzisen Zielsetzungen und Informationen über Zeitplan,Art und Umfang der Erhebung sowie Berichterstattung. Die Offerte definiert Aufgabenstellung, Untersuchungsanlage (Methodik, Leistungsumfang) und Auswertungsgesichtspunkte, die Art der Berichterstattung und den absehbaren Zeitbedarf, sowie das für diese Leistungen geforderte Honorar. Die Offerte behält während 30 Tagen abOffertdatum ihre Gültigkeit.
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BEM garantiert dem Auftraggeber grundsätzlich keine Exklusivität fürbestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder –methoden.
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Der Auftraggeber stellt BEM die zur Erfüllung des Auftrags notwendigenUnterlagen rechtzeitig zur Verfügung. BEM haftet nicht für Verzögerungenund Unzulänglichkeiten, die durch den Auftraggeber unmittelbar odermittelbar verursacht bzw. in Kauf genommen werden. Fehlende Informationen und Ermessensspielräume werden von BEM nach bestemWissen im Sinne des Auftraggebers ausgefüllt; nachträgliche Beanstandungen seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
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BEM führt den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt und nach denanerkannten Regeln der Markt‐ und Sozialforschung durch. In Bezug auf die berufsethischen Normen orientiert sich BEM an den Regeln der vsms & ESOMAR (Europäische Gesellschaft für Meinungs‐ undMarketingforschung).
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BEM kann zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen. Werden diese nachAbsprache oder gemeinsam ausgewählt, so übernimmt BEM keine Haftungfür ordnungsgemässe Leistungserbringung und Preiseinhaltung durch denDritten. Gegenüber dem Dritten haftet BEM nur stellvertretend im Namenund auf Rechnung des Auftraggebers.
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Allfällige Mängel hat der Auftraggeber schriftlich innert 10 Tagen nachErhalt der jeweiligen Informationen zu rügen. BEM hat das Recht zur Nachbesserung. BEM haftet nur bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflicht. Jede weitere Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen. BEM haftet in keinem Fall für Folge‐ oder indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn oder sonstiger Vermögensschaden, Datenverlust, Verdienstausfall etc.). Die Haftung vonBEM ist betragsmässig in jedem Fall auf die Gesamthöhe des für denbetreffenden Auftragsteil vereinbarten Honorars beschränkt.
2. Urheberrecht und Datenschutz
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BEM behandelt die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit demAuftrag erhaltenen Informationen vertraulich, soweit sie nicht zur Erfüllung des Auftrages Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden müssen.
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Die Eigentums‐ und Urheberrechte an bei der Durchführung anfallendenDaten und Material und an sämtlichen von BEM verfassten Berichtenbleiben bei BEM. Die Weitergabe von Daten an den Auftraggeber erfolgtnur in anonymisierter Form, sofern die Auskunftsperson einer Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Auftraggeber darf die ihmgelieferten Daten nur für den Eigengebrauch bzw. in dem im Vertrag bezeichneten Umfang verwenden. Bei einer Verwendung zu Werbezweckenist stets ein deutlicher Hinweis auf BEM als Urheber der Daten anzubringen.
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BEM händigt Berichte, Gutachten und andere schriftliche Ergebnisse ausdem Auftrag nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Dritte aus.
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BEM darf die in ihrem Besitz befindlichen Daten / Unterlagen ab 12Monaten nach Projektabschluss vernichten, sofern vor Ablauf dieser Fristkeine schriftliche Aufforderung des Auftraggebers zur Rückgabe eingegangen ist.
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BEM darf den Namen des Auftraggebers, ohne Hinweis auf einenbestimmten Auftrag, als Referenz aufführen.
3. Preise und Rechnungsstellung, nachträgliche Vertragsänderungen
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Grundlage für sämtliche Preise bildet die Offerte / Auftragsbestätigungvon BEM. Für die Einhaltung der Preise von Dritten übernimmt BEM keine Haftung.
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Vom Auftraggeber zusätzlich gewünschte Dienstleistungen, die in derOfferte nicht aufgeführt sind (wie zusätzliche Präsentationen, Berichtsexemplare, Übersetzungen, Vor‐ und Zwischenberichte etc.), werden separat in Rechnung gestellt.
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Reisespesen werden zum Ansatz eines Bahntickets 1. Klasse, andere Spesen wie Telefon, Flugtickets, Hotel etc. zum effektiven Aufwandverrechnet.
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Bei Änderungs‐ oder Zusatzwünschen des Auftraggebers nachVertragsabschluss werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt. BEM bestätigt dem Auftraggeber rechtzeitig den entsprechenden Zusatzauftrag, welcher als akzeptiert gilt, wenn der Auftraggeber nicht innert 5Arbeitstagen schriftlich widerspricht. Wird die Leistungserbringung für BEM infolge veränderter Durchführungsbedingungen (z.B. Änderungen inQuoten, Befragungsmenge oder –dauer, Terminvorgaben etc.) unmöglichoder unzumutbar, hat BEM das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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Ab Auftragserteilung sind 50 % der Gesamtauftragssumme innert 10Tagen, der Rest nach Feldende und innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden ausschliesslich in Schweizer Franken oder Euroausgestellt. Kunden mit Firmenhauptsitz oder einer Niederlassung in derSchweiz oder im Fürstentum Lichtenstein wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt. Zahlungen sind netto ohne Abzug zu begleichen.
4. Rücktritt, zeitliche Verschiebungen
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Rücktritt durch BEM: Wird die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt (Kriege, Naturkatastrophen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe etc.) oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Ausfall des Projektleiters) unmöglich oder unzumutbar oder bezahlt der Auftraggeber die Rechnungen von BEM nicht fristgerecht, so kann BEM vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits bezahlte Beträge abzüglich bis dato erfolgter Leistungen an den Auftraggeber zurück vergütet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers werden ausdrücklichausgeschlossen.
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Rücktritt durch den Auftraggeber: Bei einem Widerruf/Stornierung durchden Auftraggeber nach Auftragserteilung gilt folgendes: Alle bereits begonnenen Projektphasen sind vollständig zu bezahlen. Darüber hinaus istfür vertraglich vereinbarte weitere Projektphasen, welche nicht mehr begonnen werden, zur Abgeltung bereits geleisteter Vorbereitungsarbeitenund bereitgestellter Ressourcen folgender Anteil der Vertragssumme zubezahlen: 50 % bei Stornierung mind. 4 Wochen vor Projektstart; 100 % bei Stornierung zu einem späterem Zeitpunkt.
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Bei zeitlichen Verschiebungen, die durch den Auftraggeber zuverantworten sind, werden die entstehenden Mehrkosten(Umdisponierung, schon bereitgestellte / gebuchte Ressourcen etc.) zusätzlich verrechnet. Eine Verschiebung auf unbestimmte Zeit ist einem Rücktritt gleichgestellt.
5. Kündigung und Vertragsänderungen
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Vertragsänderungen sind nur in Schriftform möglich. Kündigungen habenschriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
6. Gerichtsstand, anwendbares Recht
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Die vertragliche Beziehung zwischen dem Auftraggeber und BEM untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Luzern/LU.


